Montag, 19. Dezember 2011

So testen Sie Ihren Makler!

Bevor Sie einen Makler beauftragen, sollten Sie dessen Leistungen prüfen. Wenn Ihr zukünftiger Makler die nachfolgenden Punkte gut erfüllt, haben Sie eine sehr gute Wahl getroffen.
  • Hat Ihr Makler überhaupt eine Ausbildung als solcher?
  • Nimmt Ihr Makler regelmäßig an Weiterbildungen teil?
  • Hat Ihr Makler ein eigenes Büro oder arbeitet er nur von zu Hause?
  • Übt Ihr Makler seine Tätigkeit hauptberuflich aus?
  • Wird eine Marktpreisermittlung durchgeführt?
  • Wird eine Wettbewerbsanalyse durchgeführt?
  • Übergibt Ihnen Ihr Makler eine schriftliche Leistungsgarantie bzw. einen Marketingplan?
  • Werden alle wichtigen Objektunterlagen angefordert?
  • Wird Ihre Immobilie genau angesehen?
  • Werden alle bedeutenden Immobilienfakten notiert?
  • Wird über eventuelle Mängel der Immobilie und deren Beseitigung gesprochen?
  • Werden optische Maßnahmen zur besseren Objektpräsentation vorgeschlagen?
  • Werden Sie über die Durchsetzbarkeit Ihrer Angebotsbedingungen aufgeklärt?
  • Klärt der Makler auch über evtl. Risiken auf?
  • Beachten Sie, dass Ihr Makler nicht zu viele Objekte betreut, damit er noch genügend Zeit für Ihre Immobilie aufbringen kann.
  • Wie lange benötigt Ihr Makler im Durchschnitt für eine erfolgreiche Vermarktung?
  • Verfügt Ihr Makler über Referenzen?
  • Informiert Sie Ihr Makler über seine Verkaufsaktivitäten?
  • Führt Ihr Makler die Objektbesichtigungen professionell durch (nur mit ernsthaften Interessenten)?
  • Sind bereits Interessenten vorhanden?
  • Analysiert Ihr Makler die Interessenten im Vorfeld, ob diese überhaupt zu Ihrer Immobilie passen (geschulte Verhandlungen zur Qualifizierung der Interessenten)?
  • Arbeitet Ihr Makler mit Finanzierungsspezialisten zusammen, damit geprüft werden kann, ob sich Interessenten Ihre Immobilie auch leisten können?
  • Weist Ihr Makler Ihnen die Interessenten schriftlich nach?
  • Verhandelt Ihr Makler objektiv mit den Interessenten?
  • Informiert Sie Ihr Makler laufend über die Verhandlungsstände mit den Interessenten?
  • Bietet Ihnen Ihr Makler auch Objekt-Tracking an? (Kontrolle der Makleraktivitäten durch Eigentümer nach Erhalt einer persölichen Online-Zugangskennung zum Objekt.)
  • Macht Ihr Makler Gemeinschaftsgeschäfte mit anderen Maklern, damit der Verkauf Ihrer Immobilie zusätzlich beschleunigt werden kann?
  • Hat Ihr Makler ein funktionierendes Netzwerk?
  • Ist Ihr Makler in einer Maklervereinigung organisiert (IVD etc.)?
  • Bewirbt Ihr Makler Ihr Objekt auch entsprechend? (Zeitung, Internet, Immobilienbörsen, Social-Media-Kanäle wie Facebook, Youtube, Twitter usw.)
  • Bietet Ihr Makler zusätzlich spezielle Marketingmaßnahmen an (Open House, Bieterverfahren)?
  • Werden Verkaufsschilder am Objekt angebracht?
  • Wird ein aussagekräftiges, optisch gut gestaltetes Exposé erstellt?
  • Werden die Objektbilder von einem Berufsfotografen erstellt?
  • Werden die Objektpläne verkaufsfördernd aufbereitet (2D- und/oder 3D-Ansichten von einem Grafikbüro)?
  • Wird Ihr Objekt in den führenden Internetportalen für Immobilien sowie auf der Maklerhomepage angeboten?
  • Wird Ihr Objekt im Immobilienteil der führenden Tageszeitung vor Ort angeboten?
  • Wird eine Verkaufsflyeraktion durchgeführt?
  • Wird Schaufensterwerbung bzgl. Ihrer Immobilie betrieben?
  • Ist das Maklerbüro ständig erreichbar und nicht immer nur der Anrufbeantworter?
  • Bereitet Ihr Makler den Entwurf des Kaufvertrages ordnungsgemäß in Zusammenarbeit mit einem Notariat vor?
  • Vereinbart Ihr Makler den Notartermin?
  • Ist Ihr Makler bei der notariellen Beurkundung dabei?
  • Betreut Ihr Makler Sie auch noch nach Beurkundung des Kaufvertrages weiter (Objektübergabe etc.)?
  • Hat der Makler eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, die im Falle einer unbeabsichtigten Falschberatung für die Schäden aufkommt?

Wichtige Objektunterlagen beim Immobilien(ver)kauf

Nachfolgende Unterlagen sollten beim Verkauf/Kauf vorliegen:

  • Baupläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitt)
  • Berechnungen (Wohnfläche, Kubatur)
  • Lageplan
  • Erschließungszustand unter Einbeziehung von Herstellungsbeiträgen sowie Ergänzungsbeiträgen
  • Bebauungsplan
  • Grundbuchauszug inkl. Eintragungsbewilligungen bei evtl. vorhandenen Rechten Dritter
  • Alt- und Baulasten
  • Grundsteuerbescheid
  • Brandversicherungsurkunde
  • Energiepass
  • Baubeschreibung
  • Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan sowie Nachträge
  • Aktuelle Höhe der Instandhaltungsrücklage
  • Aktuell gültiger Wirtschaftsplan
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen und Hausgeldabrechnungen der letzten 3 Jahre
  • Beschlusssammlung
  • Verwaltervertrag
  • Hausordnung
  • Mietvertrag samt Anlagen und Übergabeprotokoll
  • Name, Telefonnummer und evtl. E-Mailadresse des Mieters
  • Aktuelle Höhe der Nettomiete
  • Aktuelle Höhe der Nebenkostenvorauszahlung
Diese Checkliste garantiert keine Vollständigkeit!


10 Tipps zum erfolgreichen Immobilienverkauf

Tipp 1: Nehmen Sie sich Zeit (und Geld)!
Interessenten für Wohnimmobilien gibt es wie Sand am Meer, könnte man meinen. Und doch befindet sich unter all´ den Leuten, die in Ihr Haus kommen und sich in allen Ecken und Winkeln umschauen, nur eine einzige Person beziehungsweise Familie, die Ihr Haus tatsächlich kaufen kann und will. Und um diesen Interessenten herauszufiltern, brauchen Sie vor allem eins: Zeit. Sie brauchen Zeit, um Anzeigen zu entwerfen, Zeit, um Dokumente zu besorgen oder zu suchen, Zeit, um Anrufe und/ oder Briefe/E-Mails von Interessenten zu beantworten, Zeit, um Termine zu vereinbaren und natürlich noch viele Wochenenden, an denen Sie die jeweiligen Personen durch Ihr Eigen führen und ihnen viele Male alles darüber erklären und erzählen. Ach ja, und neben der Zeit müssen Sie schon einiges Geld in entsprechende Anzeigen in Zeitungen oder im Internet investieren, um überhaupt wahrgenommen zu werden - natürlich erst, nachdem Sie Ihre Anzeige getextet und ansprechend gestaltet haben.

Tipp 2: Seien Sie vorsichtig!
Die erste Anzeige ist erschienen, Ihr Haus findet sich im Internet, und endlich melden sich Ihre Interessenten, um mehr über die Immobilie zu erfahren. Doch Vorsicht: Geben Sie nicht zu detaillierte Informationen heraus, denn es gibt durchaus Menschen, die sich nur als Interessenten ausgeben, um die Zeiten herauszufinden, in denen Sie nicht zuhause sind, um dann in aller Seelenruhe Ihr Haus/Ihre Wohnung „auszuräumen". Natürlich ist es alles andere als einfach, schon am Telefon herauszufinden, was der Anrufer wirklich von Ihnen will. Überlegen Sie sich daher gut, wem Sie detaillierte Objektdaten geben - schließlich kennen Sie die Person nicht. Wohlüberlegte Fragen sollten Ihnen dabei helfen, schon im Vorfeld „die Spreu vom Weizen zu trennen".

Tipp 3: Kalkulieren Sie realistisch!
Ihr Haus ist ein Unikat - so viel steht fest. Auch wenn es noch Dutzende ähnlicher Häuser in Ihrem Wohnort gibt, sind diese doch immer unterschiedlich. Darum ist es auch sehr viel schwieriger, den Preis für Ihre Immobilie zu schätzen als denjenigen, den Ihr Auto erzielen würde. Deswegen sollten Sie vor der Festlegung des Verkaufspreises Ihren lokalen Markt genau sondieren: Welche Nachfrage gibt es, wie sind die regionalen Lebensbedingungen, zu welchem Preis werden ähnliche Immobilien derzeit angeboten? Diese aufwändige Recherchearbeit dient nur einem Ziel: Dem erfolgreichen Verkauf Ihres Hauses. Denn wenn Sie den Preis zu hoch ansetzen, verprellen Sie Ihre Interessenten und zahlen letztlich drauf. Und wenn Sie ihn zu niedrig kalkulieren, verlieren Sie bares Geld!

Tipp 4: Präsentieren Sie Ihre Immobilie!
Häufig werden potenzielle Käufer schon durch lieblos zusammenkopierte Pläne oder schlechte Fotos vergrault, so dass es erst gar nicht zu einer Besichtigung, geschweige denn zum Kauf Ihres Hauses/Ihrer Wohnung kommt. Lassen Sie in diesem Bereich nichts „anbrennen"! Gestalten Sie Ihr Exposé aufwendig und professionell, machen Sie ansprechende Fotos (am besten durch einen Berufsfotografen), auch im Weitwinkelformat, um Ihren Interessenten einen aussagekräftigen Eindruck zu vermitteln. Auch der Begleittext ist extrem wichtig für denjenigen, der Ihr Haus kennen lernen will. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit und fertigen Sie hochwertige Exposés an, um Ihre Interessenten zu beeindrucken.

Tipp 5: Verhandeln Sie geschickt!
Preisverhandlungen dürften den meisten Menschen geläufig sein: Egal, ob beim Autokauf oder der neuen Stereoanlage, gefeilscht wird hierzulande gerne und oft. Doch wie sieht das bei einem Verkauf der eigenen vier Wände aus? Hier spielen Emotionen erfahrungsgemäß eine große Rolle, was dazu führt, dass Sie als Verkäufer gar nicht in der Lage sind, „objektiv" zu verhandeln, da Sie sozusagen „betriebsblind" sind. Doch auch wenn Ihr Ansatz realistisch ist, lauern noch etliche Fallstricke während der Verhandlung auf Sie. Zum Beispiel ist es gefährlich, sich nach einem vermeintlich erzielten Verhandlungsergebnis allzu offensichtlich zu entspannen, da dies von dem Interessenten oft dazu ausgenutzt wird, um den Preis doch noch nach unten zu drücken.

Tipp 6: Vergessen Sie den Notar (nicht)!
Seriös und solide - das verbinden die meisten Menschen mit einem Notar. Hier sollte man sich doch auch als Verkäufer eines Hauses/einer Wohnung sicher und gut beraten fühlen, werden Sie denken. Doch weit gefehlt! Denn neben seiner offiziellen Beurkundungs- bzw. Beglaubigungsfunktion erfüllt ein Notar keine weitergehende Vertragsprüfung. Insbesondere ist es nicht die Aufgabe des Juristen, etwaige wirtschaftliche oder finanzielle Nachteile der Verkäuferseite aufzudecken oder anzusprechen. Denn gemäß der Vertragsfreiheit darf auch ein rechtlich nachteiliges Geschäft getätigt werden, sofern es nicht gegen die guten Sitten verstößt. Es gibt also nicht „Ihren" Notar. Achten Sie daher genau auf den Vertragsentwurf, wenn Sie ihn formulieren: Er sollte juristisch einwandfrei und von der Sache her eindeutig sein - damit Sie im Notartermin keine böse Überraschung erleben.

Tipp 7: Seien Sie Finanzierungsexperte!
Je mehr Service Sie Ihrem Kaufinteressent bieten, desto höher sind die Chancen, dass er Ihr Haus auch tatsächlich kauft. Kümmern Sie sich daher auch um mögliche Finanzierungsalternativen, um möglichst vielen Interessenten die Möglichkeit zu geben, Ihr Haus zu erwerben. Sprechen Sie dazu mit unterschiedlichen Finanzierungsexperten und lassen Sie sich verschiedene Angebote durchrechnen. Dieses Wissen wird Ihnen auch dann nützlich sein, wenn Sie die von Ihrem Käufer vorgelegte Finanzierung prüfen und bewerten müssen. Denn schließlich sollten Sie jedes Risiko bei dieser elementaren Frage vermeiden.

Tipp 8: Klären Sie „Altlasten" ab!
Besteht für Ihr Areal eine Grunddienstbarkeit gegenüber den Nachbarn? Oder haben Sie eine im Grundbuch eingetragene Baulast, die auf Ihrem Haus liegt? Solche Fragen müssen Sie unbedingt vor der Vermarktung Ihrer Immobilie klären, denn gerade in dem Bereich „Baulasten" herrscht bei vielen Eigentümern eine große Unkenntnis. Die kann im Extremfall dazu führen, dass der Verkauf in letzter Minute platzt, nämlich dann, wenn die hier genannten Verpflichtungen gegenüber den Nachbarn oder der öffentlichen Hand erst während des Notartermins ans Licht kommen. Prüfen Sie das Bauregister sowie das Grundbuch sorgfältig auf solche Eintragungen und fertigen Sie aussagekräftige Dokumente für Ihre Verkaufsunterlagen an.

Tipp 9: Formulieren Sie den Kaufvertrag richtig!
Einen Kaufvertrag für ein Haus oder eine Wohnung aufzusetzen, gehört sicherlich zu den kniffligsten Aufgaben im Zuge des Verkaufs einer Immobilie. Damit Sie hier keine Fehler machen, die Sie möglicherweise viel Geld kosten, müssen folgende Vereinbarungen auf jeden Fall Inhalt des Vertrags sein: Neben dem Kaufpreis ist das Datum der Zahlung wichtig. Zudem muss der Übergabetermin (Besitzübergang) festgelegt werden. Der Vertrag sollte Regeln bezüglich der Gewährleistung sowie zum Zustand der Immobilie bei der Übergabe beinhalten. Schließlich sollte er auf die eben erwähnten Grunddienstbarkeiten hinweisen, falls solche für Ihre Immobilie bestehen.

Tipp 10: Planen Sie langfristig!

Der Verkauf Ihres Hauses ist keine Angelegenheit, die sich in zwei Wochen erledigen lässt. Soviel Zeit benötigen Sie schon für eine fundierte Marktanalyse, die Identifizierung der für Sie infrage kommenden Klientel sowie die Ausarbeitung repräsentativer Verkaufsunterlagen (Dokumente und Exposés). Und nach der Schaltung der ersten Anzeige werden Sie wahrscheinlich zwar viele Besucher haben, jedoch wird keiner von diesen „Besichtigungstouristen" Ihr Haus/Ihre Wohnung kaufen wollen. Dafür sind die Käufer heutzutage zu vorsichtig geworden und haben außerdem eine nahezu perfekte Marktkenntnis dank Internet und Co. Planen Sie daher lieber mittel- bis langfristig, wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung selbst verkaufen wollen: Drei bis sechs Monate sollten Sie dafür einkalkulieren.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Tipps weiterhelfen. Sollten Sie für den Verkauf Ihrer Immobilie professionelle Hilfe benötigen, lassen Sie es mich wissen.
Tel. 0841-93159112
Kontakt per E-Mail


Ihr
Gerhard Fischermeier

Mittwoch, 30. November 2011

Arbeitslosigkeit in der Region Ingolstadt auf Rekordtief

- Eichstätt: 0,9%
- Ingolstadt: 2,5%
- Neuburg-Schrobenhausen: 1,8%
- Pfaffenhofen: 1,6%

Stand: 30.11.2011
Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Montag, 28. November 2011

Stiftung Warentest: Vorsicht vor feuchtem Kaminholz

© Pixelio / Manfred Schimmel
 
Kaminöfen sorgen zwar für eine gemütliche Atmosphäre, das Nachbarschaftsklima können sie aber vergiften – durch übermäßigen Qualm aus dem Schornstein. Oft liegt das an zu feuchtem Brennholz. Messungen der Stiftung Warentest für das Online-Portal test.de kommen zu einem alarmierenden Ergebnis: Bei zu viel Wasser im Holz können die Schadstoffwerte im Abgas um ein Mehrfaches steigen. Selbst „gute“ Kaminöfen werden so zu Stinkern.

Die Tester verbrannten sowohl trockenen Brennstoff mit nur 14 Prozent Restfeuchte als auch Scheite mit 25– und 35-prozentigem Feuchtegehalt. Dadurch verdoppelte beziehungsweise vervielfachte sich der Staubgehalt im Abgas. Insbesondere der Feinstaubanteil gilt als gesundheitsschädlich, weil kleine Partikel tief in die Lunge dringen und dabei auch Giftstoffe transportieren können.

Erhöhte Wassergehalte in Holz verschlechtern die Verbrennungsprozesse und damit auch die Abgaswerte. Die Messungen zeigen stark steigende Konzentrationen von Kohlenmonoxid sowie Kohlenwasserstoffen. Wer mit zu feuchtem Holz heizt, dem steht rund ein Drittel der Energie nicht für die Raumheizung zur Verfügung, weil sie zum Teil für das Verdampfen von Wasser verbraucht wird. Das Verbrennen von Holz mit einer Feuchte von mehr als 25 Prozent ist laut Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz verboten.

Umweltschonende Holzverbrennung ist möglich: Neben dem Kauf eines „guten“ Ofens (Test Kaminöfen und Pelletöfen in test 11/2011) ist dabei eine Holzfeuchte von etwa 15 Prozent empfehlenswert. Dafür muss das Holz nach dem Schlagen etwa zwei Jahre geschützt trocknen. Mit Einstechmessgeräten lässt sich die Holzfeuchte einfach selbst kontrollieren.
Der ausführliche Bericht zum Kaminholz ist online unter www.test.de/brennholz veröffentlicht.

© Pixelio / Manfred Schimmel

Freitag, 11. November 2011

Die Wahl des richtigen Bauträgers!


Viele tragen sich mit dem Gedanken, sich die eigenen vier Wände zu verwirklichen. Die oft einfachere Variante ist die Wahl eines Bauträgers. Alternativ könnte jedes zum Bau gehörende Gewerk (angefangen bei den Erdarbeiten, über die Maurerarbeiten, bis hin zum Dachstuhl und dem Innenausbau) von den Bauherren selbst vergeben werden; dies ist jedoch oft teurer und kostet außerdem extrem viele Nerven. Mit der Entscheidung für einen Bauträger erhält man alle Leistungen aus einer Hand.

Oft arbeiten Bauträger mit Architekten zusammen oder haben sogar eigene Architekten angestellt, so können verschiedene Grundrisse vorab durchgespielt und schließlich realisiert werden und auch die Bebaubarkeit des Grundstückes wird fachmännisch geprüft. Außerdem wird ein Auge auf die zu erstellende Statik geworfen – schließlich soll das Eigenheim auch „halten“.

Grundlage für jeden Bauträger ist immer die Baubeschreibung, diese gibt wider, was man später für sein Geld bekommt, sie sollte deshalb Bestandteil des Vertrags sein. Aber hier lauert der Teufel oft im Detail. Einige Anbieter verwenden den Ausdruck „ab Oberkante Bodenplatte“ – somit sind alle darunterliegenden Arbeiten nicht inbegriffen, was später zusätzliche Kosten für den Bauherren bedeutet.

Ebenso ärgerlich ist eine sehr spärlich bestückte Baubeschreibung, da dann oft notwendige Ausstattungen (zum Beispiel Steckdosen) teuer nachgekauft werden müssen. Jedem zukünftigen Bauherren ist außerdem zu raten, sich vorher über die verwendeten Materialien zu informieren, denn auch hier gibt es gravierende Qualitätsunterschiede.

Um auch finanziell auf der sicheren Seite zu sein, sollte eine Bezahlung nach Baufortschritt vereinbart werden; oft ist die Regel, dass einzelne Gewerke zunächst von den Bauherren abgenommen werden müssen, bevor eine angemessene Teilzahlung geleistet wird.

Eine gute Anlaufstelle für Bauherren scheint der „Verband Privater Bauherren e.V.“ (www.vpb.de) zu sein. Der Verband hat seine Anlaufstellen deutschlandweit, die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 25,- EUR, der monatliche Beitrag 7,- EUR. Der Verband versteht sich als Beratungs- und Schutzverein für Verbraucher.

Donnerstag, 3. November 2011

Arbeitslosenzahlen in der Region Ingolstadt vom 01.11.2011

Aktuelle Arbeitslosenzahlen in der Region:
- Ingolstadt 2,6 % 
- Neuburg/Schrobenhausen 1,9%
- Pfaffenhofen 1,7%
- Eichstätt 1,0 %

Dienstag, 25. Oktober 2011

Aktuelles Urteil: Ankündigung für den Mieter muss nicht jedes Detail auflisten

Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass in dem Ankündigungsschreiben dem Mieter nicht jede Baumaßnahme und jede Veränderung bis ins Detail beschrieben werden müsse. Der Mieter habe die Modernisierung zu dulden, wenn er sich aufgrund der Beschreibungen ein realitätsnahes Bild von den beabsichtigten Baumaßnahmen machen könne.
Im vorliegenden Fall beabsichtigte der Vermieter, Balkone an ein Mehrfamilienhaus anzubringen. Er beanspruchte von den betroffenen Mietern die Duldung. In der Modernisierungsankündigung beschrieb der Vermieter in Stichworten die geplanten Baumaßnahmen an der Außenwand und in der Wohnung, kündigte das Datum des Baubeginns, die geplante Dauer der Baumaßnahmen sowie die Höhe der voraussichtlichen Mieterhöhung schriftlich an.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass diese Angaben den Anforderungen einer Modernisierungsankündigung genügen. Ergebnis: Die Mieter müssen die Baumaßnahmen dulden.

Quelle: Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland

Donnerstag, 6. Oktober 2011

Ingolstadt: Immobilienwirtschaftlicher Aktivitätsindex für das Jahr 2010

Der vom IVD-Institut errechnete immobilienwirtschaftliche Aktivitätsindex für das Jahr 2010 (u. a. auch für Ingolstadt) zeigt an, wie viele Wohnimmobilien pro 1000 Einwohner zum Verkauf angeboten wurden.

Ingolstadt: 26,5 Objekte
München: 28,9 Objekte
Augsburg: 36,6 Objekte
Erlangen: 25,3 Objekte
Fürth: 45,9 Objekte
Nürnberg: 31,4 Objekte
Regensburg: 34,5 Objekte
Würzburg: 27,0 Objekte


Montag, 19. September 2011

Makler haftet für Falschberatung

Ein Makler kann für eine Verletzung seiner Beratungspflicht, die in einem für den Kunden unvorteilhaften Vertragsabschluss mündet, haftbar gemacht werden.
von Frank Kemter
 
Verletzt ein Makler seine Beratungspflicht, indem er einen Kunden zu einem unvorteilhaften und überstürzten Vertragsabschluss verleitet, kann er für die finanziellen Folgen seines Handelns haftbar gemacht werden. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 18 W 11/11).
Im verhandelten Fall erwarben die Käufer eine Immobilie für 460.000 Euro über einen Makler. Der Kaufpreis sollte mit dem Erlös finanziert werden, der mit dem Verkauf einer anderen Immobilie im Eigentum der Kläger erzielt werden sollte. Mit dem Makler wurde ein Vertrag geschlossen, wonach diese Immobilie zu einem Verhandlungspreis von 675.000 Euro angeboten werden sollte, das unterste Limit sollte 625.000 Euro betragen.
Der Makler gab seinen Kunden zu verstehen, es sei problemlos, die Immobilie innerhalb eines überschaubaren Zeitraums zu verkaufen. So ließen sich die Kunden davon überzeugen, die andere Immobilie zu erwerben, noch bevor die eigene verkauft war. Im notariellen Kaufvertrag war demzufolge vereinbart, dass für den Erwerb zunächst nur eine Anzahlung in Höhe von 20.000 Euro fällig werden sollte, die Restzahlung hatte spätestens ein dreiviertel Jahr später zu erfolgen.

Falschberatung kann Makler teuer zu stehen kommen

Anders als von den Maklerkunden erwartet, gelang der Verkauf der Immobilie nicht, so dass die Käufer die vereinbarte Restzahlung nicht aufbringen konnten. In der Folge kam es zu einem Rechtsstreit, der seinen Höhepunkt im Urteil des OLG Hamm erreichte. Anders als in der Vorinstanz kamen die Richter zu dem Ergebnis, dass der Makler wegen einer Beratungspflichtverletzung haften müsse. Dieser habe seinen Kunden falsch beraten, indem er diesen den kurzfristigen Verkauf der Alt-Immobilie in Aussicht gestellt habe. Dadurch habe er seinen Kunden zu einem unvorteilhaften und überstürzten Vertragsabschluss animiert. Hätte er die Falschberatung unterlassen, so hätten seine Kunden vom Erwerb der anderen Immobilie Abstand genommen. Der Makler hätte seine Kunden wegen der nicht gesicherten Finanzierung warnen müssen und sie nicht in ihrem Entschluss stärken dürfen, die andere Immobilie zu erwerben. Ist die Beratung fehlerhaft, so die Richter, müsse der Makler für die nachteiligen Folgen des anderen Kaufvertrages einstehen, wenn diese auf den unterbliebenen Verkauf der ersten Immobilie beruhten.

Quelle: http://ratgeber.immowelt.de/wohnen/recht/tipps-fuer-immobilienmakler/artikel/artikel/makler-haftet-fuer-falschberatung.html?campaign=sn_twitter_test

Mittwoch, 7. September 2011

Bessere Immobilienvermarktung in Ingolstadt durch K & F Immobilien e. K.

Jetzt haben wir es wieder schwarz auf weiß durch die persönliche Resonanzanalyse - durchgeführt von Immobilienscout 24 -über die Objektvermarktung der K & F Immobilien e. K. aus Ingolstadt des 1. Halbjahres 2011 .
Ergebnis: "Zusammenfassend ergibt der Vergleich, dass das Immobilienmaklerbüro K & F Immobilien e. K., Inh.: Gerhard Fischermeier seine Objekte in seiner Vermarktungsregion Ingolstadt besser als der Durchschnitt aller Immobilienanbieter dort vermarktet. Die Präsentation der Objekte wird von den Suchenden sehr gut angenommen. Damit ist die Firma seinen Kollegen immer ein Stückchen voraus."


Donnerstag, 1. September 2011

Bayern im 1. Halbjahr 2011 Umsatzsprung von 16,4% bei den Immobilienumsätzen

In Bayern im 1. Halbjahr 2011 Umsatzsprung von 16,4 % bei den Immobilienumsätzen. Die Euro-Unsicherheit und gute Wirtschaftsentwicklung beflügelten die Immobilienumsätze.
Nach einer Hochrechnung des Marktforschungsinstitutes des IVD Süd e.V. auf Basis des vom Bundesministerium für Finanzen erhobenen Grunderwerbssteueraufkommens lagen die Immobilienumsätze in Bayern im 1. Halbjahr 2011 bei insgesamt 16,32 Mrd.

Mittwoch, 31. August 2011

Aktuelle Arbeitsmarktzahlen für Ingolstadt und Umgebung (August 2011)

Arbeitsmarkt in Ingolstadt wie immer TOP.
Die Quoten im Einzelnen:
- Ingolstadt: 2,9 %
- Neuburg-Schrobenhausen: 2,1%
- Pfaffenhofen: 2,1%
- und spitzenreiter Eichstätt mit einem historischen Wert von: 1,3%

Montag, 29. August 2011

Freitag, 12. August 2011

Bessere Immobilienvermarktung in Ingolstadt durch K & F Immobilien e. K., Inh: Gerhard Fischermeier

Jetzt habe ich es wieder schwarz auf weiß durch die persönliche Resonanzanalyse über die Objektvermarktung der K & F Immobilien e. K. aus Ingolstadt des 1. Halbjahres 2011 durchgeführt von Immobilienscout 24.
"Zusammenfassend ergibt der Vergleich, dass Sie Ihre Objekte in Ihrer Vermarktungsregion besser als der Durchschnitt aller Immobilienanbieter vermarkten. Die Präsentation Ihrer Objekte wird von den Suchenden sehr gut angenommen. Damit sind Sie Ihren Kollegen immer ein Stückchen voraus."

Donnerstag, 28. Juli 2011

Aktuelle Arbeitsmarktzahlen für Ingolstadt

Arbeitsmarkt in Ingolstadt wie immer TOP.
Die Quoten im Einzelnen:
- Ingolstadt: 2,6 %
- Neuburg-Schrobenhausen: 2,0%
- Pfaffenhofen: 1,9%
- und spitzenreiter Eichstätt mit einem historischen Wert von: 1,0%

Dienstag, 26. Juli 2011

Energieausweis: Mehr Schein als Sein...

Quelle: Julia Ferstl am 26.07.11 Immowelt

Jetzt haben wir es Schwarz auf Weiß: Der Energienausweis ist nicht die Wunder-Verkaufswaffe wie angenommen. Nur 48 Prozent der Kaufinteressierten und 30 Prozent der Mietwilligen fragen bei einer Besichtigung aktiv nach einem Energieausweis.

Die Devise „What you get is what you see“ scheint bei Entscheidungen für oder gegen eine Wohnung offensichtlich mehr zu gelten. Das haben wir in unserer Umfrage Marktmonitor 2011 herausgefunden, die wir zusammen mit Prof. Dr. Kippes von der Hochschule Nürtingen-Geislingen durchgeführt haben. Am meisten interessiert am Energieausweis zeigen sich noch die Kaufinteressenten, wollen sie sich doch unnötige Sanierungsmaßnahmen sparen. Entsprechend setzen auch 44 Prozent der befragten Makler auf den Energieausweis als Verkaufsargument. Fassaden- und Dachdämmung sind dabei zwei der Hauptkriterien in Sachen Sanierungsstatus.

Bei Vermietungen setzen nur knapp ein Drittel der befragten Makler auf den Energieausweis als Werbemittel. Für Mietkunden zählen vor allem wärmeschutzverglaste Fenster und der Stand der Technik der Heizung, weil sich deren energetischer Zustand stark auf die Nebenkosten auswirkt.

Freitag, 22. Juli 2011

Für wen lohnt sich welche Immobilie?

Wohneigentum ist in Deutschland so erschwinglich wie selten zuvor. Stabile Einkommen, niedrige Zinsen und moderate Preise sind gute Voraussetzungen, um den Traum von der eigenen Immobilie für immer mehr Menschen Realität werden zu lassen. Für die unterschiedlichen Immobilien sprechen unterschiedliche Gründe. Informieren Sie sich hier, welche Gründe für den Kauf einer Immobilie sprechen.
Nach Auffassung des Immobilienverbands IVD gibt es für den Immobilienkauf eine ganze Reihe von Gründen. „Wohnimmobilien in guten Lagen sind äußerst wertstabil“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des IVD. „Oftmals erfahren die Objekte im Laufe der Jahre auch deutliche Wertsteigerungen. Wer sein Vermögen sicher anlegen möchte, sollte daher überlegen, ob er sich nicht jetzt nach einer geeigneten Immobilie umsehen sollte.“ Am Anfang stehe dabei die Frage, ob das Haus oder die Wohnung selbst genutzt oder vermietet werden solle.

Individuelle Lösung bei Selbstnutzung
„Bei einer selbst genutzten Wohnung ist klar, dass die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche im Vordergrund stehen“, sagt Schick. Der Weg zur Arbeit, Ausstattung und Einkaufsmöglichkeiten seien entscheidende Kriterien bei der Kaufentscheidung. „Potenzielle Selbstnutzer sollten allerdings berücksichtigen, dass sie ihre Wohnung im Falle eines berufsbedingten Umzugs eventuell vermieten müssen.“ Da die Mobilitätsanforderungen am Arbeitsmarkt in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen seien, habe das Kriterium der Vermietbarkeit deutlich an Gewicht gewonnen. Entscheidend für die Vermietbarkeit sind Lage, Zuschnitt und Ausstattung. Eine Wohnung sollte in der Regel gut erreichbar sein, sowohl mit dem Auto als auch mit dem öffentlichen Nahverkehr.

Kapitalanlagewohnung für Vermögensaufbau 
Für Menschen, die bereits ihre Traumwohnung gefunden haben und die etwas für ihren Vermögensaufbau beziehungsweise für ihre Altersvorsorge tun wollen, empfiehlt sich momentan der Kauf einer Kapitalanlagewohnung. Denn im Vergleich zu anderen Kapitalanlagen wie beispielsweise Staatsanleihen bieten Wohnimmobilien eine deutlich attraktivere Rendite. „Durchschnittlich liegt die Renditeerwartung hier bei 4,5 bis sechs Prozent“, erklärt Schick. Zum Vergleich: Die Rendite einer zehnjährigen Bundesanleihe liegt derzeit bei knapp 2,4 Prozent. Festgeldkonten bieten momentan einen Zinssatz von wenig mehr als einem Prozent.
„Im Gegensatz zu den Eigentümern von Barvermögen können Anleger, die sich jetzt eine Wohnung kaufen, von den niedrigen Zinsen sogar profitieren“, sagt Schick. „Denn die Kosten für die Darlehen werden derzeit oftmals durch die Wertsteigerungen nicht nur kompensiert, sondern überkompensiert.“ Zudem kann eine Wohnung im Alter auch selbst bezogen werden. „Die Mietfreiheit im Alter ist eine entscheidende Kostenersparnis, insbesondere vor dem Hintergrund niedriger staatlicher Renten“, so Schick weiter. „Wer im Alter keine Miete zahlen muss, hat in der Regel deutlich mehr Geld zur freien Verfügung.“ Im Schnitt verbessert eine selbst genutzte Wohnung die Netto-Einkommenssituation für Senioren um etwa 30 Prozent.

Zinshäuser bringen stabile Erträge 
Freiberufler oder selbständige Unternehmer, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, sollten für ihre Altersversorge den Erwerb eines so genannten Zinshauses erwägen. „Ein Haus mit mehreren Wohnungen liefert stabile Mieterträge“, sagt Schick. „An Standorten mit hoher Wohnungsnachfrage ist ein Mehrfamilienhaus daher eine sichere Einnahmequelle. Zieht ein Mieter aus, eröffnet das weitere Potenziale. Denn mögliche Modernisierungskosten amortisieren sich in der Regel über höhere Mieteinnahmen.“
Wer jetzt ein Zinshaus erwirbt, kann laut IVD oft auch höhere Erträge erwirtschaften als in früheren Jahren. „Angesichts des historischen Zinstiefs sind Investitionen in Mehrfamilienhäuser derzeit besonders attraktiv“, sagt Schick. „Bei Zinsen von unter 4,5 Prozent für zehnjährige Darlehen und einem Kreditanteil von bis zu 70 Prozent liegt die Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital häufig über der eigentlichen Mietrendite.“ Der so genannte Leverage-Effekt werde aber oft nicht berücksichtigt. „Viele Anleger betrachten bei der Berechnung ihrer Investitionschancen nur die Relation des Mietertrages zum Kaufpreis und übersehen, dass ihr persönlicher Ertrag sich durch die Differenz zwischen Bankzins und Mietzins erhöhen kann.“
Auf der anderen Seite sollten aber auch die Bewirtschaftungskosten in eine erste Investitionsberechnung mit einbezogen werden. „Die laufenden Kosten für Bewirtschaftung und Instandsetzung sind bei Mehrfamilienhäusern und Kapitalanlagewohnungen mit etwa 20 Prozent anzusetzen“, sagt Schick. Wichtig ist zudem, den technischen Zustand des ins Auge gefassten Objektes möglichst genau zu prüfen.

Nicht ohne Beratung kaufen
Damit es nach dem Kauf keine bösen Überraschungen gibt, sollte vor dem Erwerb einer jeden Immobilie immer ein qualifizierter Immobilienberater hinzugezogen werden. „Ein Immobilienberater oder Makler kann die jeweils passende Immobilie mit der gewünschten Rendite und der erwarteten Lage vermitteln“, sagt Schick. „Einem qualifizierten Makler kann zudem die gesamte Abwicklung des Immobilienkaufs übertragen werden.“ Ein wichtiger Qualitätsnachweis sei dabei die Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie dem Immobilienverband IVD. „Der Kaufinteressent sollte keine Scheu haben, einen Makler nach seiner Aus- und Weiterbildung zu fragen. Seriöse Makler geben darüber bereitwillig Auskunft.“ Der IVD beispielsweise verpflichte seine Mitglieder, regelmäßig Schulungen und Seminare zu besuchen. Jedes Verbandsmitglied muss eine umfassende Aufnahmeprüfung bestehen, in der das notwendige immobilienwirtschaftliche Wissen überprüft wird. IVD-Mitglieder müssen zudem den Nachweis über den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erbringen.

Quelle: Pressemitteilung Immobilienverband IVD www.ivd.net

Mittwoch, 20. Juli 2011

Energetische Sanierung: Steuerliche Förderung lässt auf sich warten.

Von Steffen Uttich 20.07.2011

Die Interessenvertreter der Immobilienwirtschaft reagieren entäuscht auf die Ablehnung der geplanten Energie-AfA im Bundesrat. Nun hoffen die Verbände auf Nachbesserungen.


Nach der Ablehnung der steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsarbeiten an Wohngebäuden im Bundesrat üben sich die Interessenvertreter der Immobilienwirtschaft in Berlin in Schadensbegrenzung. „Jetzt gilt es, Nachbesserungen vorzunehmen und das Gesetz zum Abschluss zu bringen, damit dieser wichtige Baustein der Energiewende nicht weiter verzögert wird“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und des Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA).
Ob es in absehbarer Zeit doch noch zu einer Einigung zwischen Bundestag - dort wurde das Gesetz am 29. Juni verabschiedet - und Bundesrat kommt, ist derzeit offen. „Jetzt muss zügig ein Vermittlungsverfahren eingeleitet werden“, fordert Andreas Stücke, Generalsekretär des Eigentümerverbandes Haus & Grund.

Einzelmaßnahmen

Mit der neuen Regelung hätten Vermieter wie auch Selbstnutzer Kosten für die energetische Sanierung von Wohngebäuden - aufgeteilt auf einen Zeitraum von zehn Jahren - steuermindernd ansetzen können. Vor allem für das selbstgenutzte Wohneigentum wäre dies eine Steilvorlage gewesen. Allerdings würden nach dem aktuellen Gesetzestext nur Vollsanierungen in den Genuss des Steuervorteils kommen, weil der Standard eines KfW-Effizienzhauses 85 erfüllt sein muss. Das jedoch ist mit einzelnen Sanierungsmaßnahmen nicht möglich.
Der derzeit amtierende BSI-Vorsitzende Axel Gedaschko schlägt deshalb vor, in der nächsten Runde Teilsanierungen wie den Einbau neuer Fenster oder einer neuen Heizung zu begünstigen. Auch Haus & Grund plädiert für Nachbesserungen an diesem Punkt. „In der Realität wird das Gros der Eigentümer nur Einzelmaßnahmen durchführen können - für mehr reichen bei den meisten die finanziellen Mittel nicht aus“, sagt Generalsekretär Stücke. „Wenn die steuerliche Förderung wirklich einen Sanierungsanreiz für private Eigentümer bieten soll, müssen die strengen Anforderungen deutlich gesenkt werden.“

Ein weitere sinnvolle Nachbesserung wäre nach Ansicht der Immobilienverbände BSI und ZIA die nachträgliche Einbeziehung von Gewerbeimmobilien in die steuerliche Förderung. „In diesem Sektor liegen erhebliche Einsparpotentiale“, sagt ZIA-Präsident Andreas Mattner. Allein Büro- und Einzelhandelsimmobilien machten zusammen über 500 Millionen Quadratmeter Fläche aus, wo der Sanierungsbedarf noch relativ hoch sei.
„Die Energiewende ist ohne die Energie-AfA für Gebäude nur Makulatur und wird auf dem Rücken der Immobilienwirtschaft ausgetragen“, kritisiert Walter Rasch, Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), die Entscheidung der Länderkammer. „Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Investitionen in energetische Modernisierungen sind ein wichtiger Hebel für mehr Klimaschutz im Wohnungsbestand.“ Sie seien unerlässlich, wenn die ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung mit einer Verdoppelung der Sanierungsquote von Gebäuden erreicht werden sollten.

Grüne sehen Ablehnung positiv

Die Bundesländer hatten schon im Vorfeld bemängelt, dass sie rund 900 Millionen Euro an Steuerausfällen zu tragen hätten. Von den insgesamt sieben Gesetzen zur Energiewende, die vor einer Woche zur Abstimmung standen, war das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsarbeiten an Wohngebäuden das einzige, für das die Zustimmung der Länderkammer benötigt wurde. Begrüßt wurde die Ablehnung von der Bundestagsfraktion der Grünen. „Eine steuerliche Förderung nach dem Gießkannenprinzip können wir uns weder haushalts- noch sozialpolitisch leisten, und sie hilft dem Klimaschutz nicht“, heißt es in einer Erklärung. Die Bundesregierung beziehungsweise der Bundestag können nun durch die Anrufung des Vermittlungsausschusses versuchen, die geplante Energie-Afa doch noch durchzusetzen.
(Text: F.A.Z.)

Donnerstag, 14. Juli 2011

BGH: Vermieter muss überzahlte Miete nicht unbegrenzt erstatten.

Ein Mieter, dessen Wohnung kleiner ist als vereinbart, kann zumindest für den Zeitraum bis 2001 keine Rückzahlung überzahlter Mieten mehr verlangen. Diese Ansprüche sind verjährt, auch wenn der Mieter erst Jahre später von der Flächenabweichung erfahren hat.

Hintergrund
Der Mieter einer Wohnung verlangt Rückzahlung überzahlter Miete.
Das Mietverhältnis besteht seit Oktober 2000. Im Jahr 2007 erfuhr der Mieter, dass die Wohnfläche um 25 Prozent kleiner ist als im Mietvertrag angegeben. Er verlangt daher in einer Ende 2007 eingereichten Klage vom Vermieter, dass dieser 25 Prozent der bisher gezahlten Mieten zurückzahlt.
Strittig ist, ob die Rückforderungsansprüche für den Zeitraum Oktober 2000 bis Dezember 2001 verjährt sind.

Entscheidung
Der BGH gibt dem Vermieter Recht. Jedenfalls die bis Ende 2001 überzahlten Mieten muss der Vermieter wegen Verjährung nicht zurückerstatten.
Bis Ende 2001 galt eine Verjährungsfrist von 4 Jahren. Diese begann nach der seinerzeitigen Rechtslage mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Darauf, ab wann der Gläubiger Kenntnis von den Umständen hat, die den Anspruch begründen, kam es nicht an. Die Rückforderungsansprüche für 2000 und 2001 wären daher nach seinerzeitigem Recht spätestens Ende 2004 bzw. Ende 2005 verjährt - und damit vor Einreichung der Klage 2007.
Seit 1.1.2002 gilt für die Rückzahlungsansprüche eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Die Neuregelung gilt auch für Ansprüche, die vor 2002 entstanden sind. Die Verjährungsfrist nach neuem Recht beginnt erst zu laufen, wenn der Gläubiger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen hat. Da der Mieter erst 2007 von der Flächenabweichung erfahren hat, wären seine Ansprüche bei Klageeinreichung noch nicht verjährt gewesen.
Allerdings sieht eine Übergangsregelung vor, dass es beim Ablauf der Verjährung nach früherem Recht bleibt, wenn die nach altem Recht längere Frist (hier: 4 Jahre) früher abläuft als die kürzere Frist nach neuem Recht (hier: 3 Jahre). So ist es hier. Es verbleibt bei der Verjährung Ende 2004 bzw. 2005.
(BGH, Urteil v. 29.6.2011, VIII ZR 30/10)
Quelle: www.hauffe.de

Dienstag, 5. Juli 2011

Standortfrage für das neue Hallenbad in Ingolstadt vertagt.

Die Entscheidung über den Standort für das neue Ingolstädter Hallenbad ist bis auf Weiteres vertagt.
Ende Juli hätte vor der Sommerpause im Stadtrat abgestimmt werden sollen.
Nach dem gestrigen Treffen des Gestaltungsbeirats sind aber noch alle Fragen offen. Wie berichtet, stehen drei Möglichkeiten zur Wahl: Direkt neben dem Freibad an der Jahnstraße, auf dem jetzigen Standort des Eisstadions oder direkt neben dem Wonnemar. Während viele Politiker aus städtebaulicher Sicht Bedenken gegen einen weiteren Bau im Glacis haben, drängen die Schulen auf ein Hallenbad in der Innenstadt.
(Quelle: Radio IN online vom 05.07.2011)

Donnerstag, 30. Juni 2011

Die aktuellen Arbeitslosenquoten in der Region Ingolstadt

Hier die aktuellen Arbeitslosenquoten in der Region Ingolstadt im Einzelnen: Ingolstadt (2,7%), Pfaffenhofen (1,9%), Neuburg-Schrobenhausen (1,9%) und Eichtätt (1,1%). Das sind doch Sitzenwerte.

Immobilienwirtschaftlicher Aktivitätsindex für Wohnimmobilien bayer. Großstädte

Der vom IVD-Institut errechnete immobilienwirtschaftliche Aktivitätsindex zeigt an wie viele Wohnimmobilien in den bayerischen Großstädten 2010 zum Verkauf angeboten wurden. Auffallend ist, daß dieser Wert in München mit 28,9 Objekte/1.000 Einwohner (Baugrundstücke 1,0, Wohnungen 22,4 und Häuser 5,5) und Erlangen 25,3 Objekte/1.000 Einwohner (Baugrundstücke 1,1, Wohnungen 16,2 und Häuser 8,0), sowie INGOLSTADT 26,5 Objekte/1.000 Einwohner (davon Baugrundstücke 1,9, Wohnungen 14,6 und Häuser 10,0) relativ niedrig ausfiel. Grund hierfür ist die große Nachfrage und die gute wirtschaftliche Entwicklung, die das Angebot deutlich ausgedünnt hat. Auf der anderen Seite liegt der Indexwert in Fürth bei einem beachtlichen Wert von 45,9 (davon Baugrundstücke 2,1, Wohnungen 30,7 und Häuser 13,1) deutlich höher was u.a. auf Verwerfungen im Gefolge der Quelle-Insolvenz zurückzuführen ist.
Der Immobilienwirtschaftlicher Aktivitätsindex für Wohnimmobilien lag im Mittel der Bayerischen Großstädte bei 32 Objekte/1.000 Einwohner (Baugrundstücke 1,5, Wohnungen 21, und Häuser 9,5).
(Quelle: IVD-Institut vom 30.06.2011)

Montag, 27. Juni 2011

Mieten in Ingolstadt steigen weiter!

Auszug aus der aktuellen Pressenotiz Nr. 27 - 27.06.2011 des IVD-Süd: Dank der hervorragenden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit einer der niedrigsten Arbeitslosenquote bayernweit hält der Zuzug der Bevölkerung in INGOLSTADT ununterbrochen an. Stark steigende Nachfrage nach Wohnraum spiegelt sich in einem hohen Kauf- und Mietpreisniveau wider. So verzeichnete Ingolstadt im Frühjahr 2011 im Vergleich zum Herbst 2010 die stärksten Mietanstiege unter bayerischen Groß- und Mittelstädten. Die Mieten für Altbauwohnungen liegen in Ingolstadt aktuell bei 8,00 ?/m² (Veränderung zum Herbst 2010 +16,1 %), für Bestandswohnungen bei 8,80 ?/m² (+5,4 %) und für neuerrichteten Wohnungen bei 9,30 ?/m² (+8,8 %).

Donnerstag, 16. Juni 2011

10 Merkmale seriöser Makler

Das Berufsbild des Immobilienmaklers ist sehr komplex geworden. Schon längst beschränken sich Makler nicht mehr ausschließlich auf das einfache Nachweisen von Immobilien. Sie begutachten Grundstücke und Gebäude, erstellen Marktanalysen, prüfen Objektunterlagen, analysieren bestehende Mietverträge, geben wertvolle Hinweise zum Kaufvertragsrecht und helfen, die passende Finanzierung zu finden. Dennoch gibt es für das Berufsbild des Immobilienmaklers in Deutschland nach wie vor nur geringe gesetzliche Voraussetzungen, die Bezeichnung „Makler" ist nicht geschützt. Das macht es für den Laien oft schwer, seriöse, gut qualifizierte Dienstleister von „schwarzen Schafen" zu unterscheiden. Der Immobilienverband Deutschland (IVD) hat eine Checkliste zusammengestellt, die dabei hilft, einen kompetenten Makler zu erkennen.

1. Marktkenntnis:

Professionelle Immobilienmakler kennen ihren Markt. Sie informieren über Preise, Mieten und Marktentwicklungen. Sie stehen bereits im Vorfeld mit Sachkenntnis bei der Bewertung der Immobilie zur Verfügung. Sie kennen Angebot und Nachfrage des jeweiligen Immobiliensegments und betreuen Käufer und Verkäufer mit transparenten Informationen rund um das Grundstücksgeschäft.

2. Referenzen:

Kompetente Makler verfügen über eine umfassende Ausbildung und über mehrjährige praktische Erfahrung. Jeder professionell arbeitende Makler wird daher Referenzen seiner bisherigen Tätigkeit vorweisen können - also auf erfolgreich vermittelte Objekte und zufriedene Kunden verweisen können. Um herauszufinden, wie die bisherigen Kunden des Maklers dessen Leistungen beurteilen, kann sich der neue Kunde deren Adressen geben lassen und sich bei diesen erkundigen.

3. Beratung ohne Zeitdruck:
Ein seriöser Makler ist bereit, sich für das Anliegen seiner Kunden Zeit zu nehmen und sie nicht nur mit einigen Adressen abzuspeisen. Er wird niemals auf einen Vertragsabschluss unter Zeitdruck hinarbeiten, sondern dem Kunden eine ausführliche Prüfung des Angebots gestatten. Ein Alarmsignal für Kunden sind Behauptungen des Maklers, der richtige Käufer oder Verkäufer sei schon in der Kartei und der erfolgreiche Verkauf nur noch Formsache. Gegen die Einbeziehung externer Hilfe, beispielsweise eines Sachverständigen oder Rechtsanwalts, wird ein seriöser Makler nichts einwenden. Zudem wird er niemals eine Immobilie ohne Besichtigungstermin vermitteln.

4. Individuelle Beratung:
Ein professionell arbeitender Makler spricht mit dem Kunden intensiv über dessen persönliche Wünsche und Bedürfnisse sowie seine wirtschaftliche Situation, ehe er einen ersten Vorschlag macht. Er wird alle Einwände des Kunden ernst nehmen und ihn von sich aus vor Risiken warnen. Auf keinen Fall wird er Vorauszahlungen verlangen.

5. Realistische Beratung:
Seriöse Makler kennen den marktgerechten Preis für eine Immobilie und können ihn auch begründen. Sie warnen Kunden davor, ihr Haus oder ihre Immobilie zu teuer anzubieten. Denn wenn Kunden ihre Immobilie zu einem unrealistisch teueren Preis inserieren, wird diese schnell zu einem Ladenhüter. Um die Immobilie später überhaupt noch verkaufen zu können, muss dann der Preis oft noch deutlich unter den gesenkt werden, der zu Anfang realistischerweise hätte gefordert werden können.

6. Haftpflicht:
Der Makler sollte eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Auch qualifizierte Makler sind nicht vor Fehlern gefeit. Im Ernstfall kann etwas so Simples wie ein übersehener Zahlendreher finanzielle Folgen erheblichen Ausmaßes haben. Professionelle Makler sichern daher sich und damit ihre Kunden vor möglichen Schäden aufgrund einer Panne, eines Irrtums oder eines Versehens ab. Die im IVD organisierten Makler sind verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen.

7. Problembewusste Beratung:
Ein seriöser Immobilienmakler ist ein Berater, der niemandem vorgaukelt, ein Kauf- oder Verkaufswunsch sei schnell und einfach zu erfüllen. Er wird genauestens prüfen, wo eventuell Probleme bestehen oder auftauchen könnten und wird bei deren Lösung helfen. So verbergen sich beispielsweise bei Eigentumswohnungen in Teilungserklärungen oder Sondernutzungsrechten mitunter komplizierte Sachverhalte.

8. Planvolle Vorgehensweise:
Wer eine Immobilie verkaufen oder kaufen will, sollte sich genau beschreiben lassen, wie der Makler vorzugehen gedenkt und welche Aktivitäten er im Detail plant. Ein guter Makler ist in der Lage, ein genaues Bild der Marktlage zu geben. Er wird seine Aufgabe, die in Frage kommenden Zeiträume für die Abwicklung aller Formalitäten und den voraussichtlichen Aufwand klar benennen.

9. Kundenpflege:
Ein professioneller Makler behandelt seinen Kunden auch nach dem erfolgreichen Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages als Kunden und verschwindet nach der Zahlung der Provision nicht sofort von der Bildfläche. Vielmehr wird er auch danach noch bei eventuell auftretenden Problemen helfen.

10. Mitgliedschaft im Fachverband:
Ein wichtiger Qualitätsnachweis für Makler ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie dem Immobilienverband Deutschland (IVD). Der IVD verpflichtet seine Mitglieder, regelmäßig Schulungen und Seminare zu besuchen, um auf dem aktuellen Wissensstand rund um die Immobilie zu sein. Jedes Verbandsmitglied muss eine umfassende Aufnahmeprüfung bestehen, in der das notwendige immobilienwirtschaftliche Wissen überprüft wird. Der Kunde sollte keine Scheu davor haben, den Makler nach seiner Aus- und Weiterbildung zu fragen. Seriöse Makler geben darüber bereitwillig Auskunft. IVD-Mitglieder müssen zudem den Nachweis über den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erbringen.

Mittwoch, 15. Juni 2011

Bis 2020 werden 2,6 Billionen Euro vererbt.

Die Deutschen haben in den letzten Jahrzehnten einiges an Vermögen angehäuft. Das schlägt sich in Zukunft auch in den Erbschaften nieder. Bis 2020 werden 2,6 Billionen Euro vererbt.
Hier gehts zum gesamten Artikel: http://www.n24.de/news/newsitem_6977842.html

Donnerstag, 9. Juni 2011

Diese Objektunterlagen/Auskünfte sollten Sie beim Verkauf/Kauf Ihres Hauses/Ihrer Wohnung/Ihres Baugrundstücks vorlegen können bzw. einsehen

  • Baupläne (Grundrisse, Ansichten, Schnitt)
  • Berechnungen (Wohnfläche, Kubatur)
  • Lageplan
  • Erschließungszustand unter Einbeziehung von Herstellungsbeiträgen sowie Ergänzungsbeiträgen
  • Bebauungsplan
  • Grundbuchauszug inkl. Eintragungsbewilligungen bei evtl. vorhandenen Rechten Dritter
  • Alt- und Baulasten
  • Grundsteuerbescheid
  • Brandversicherungsurkunde
  • Energiepass
  • Baubeschreibung
  • Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung und Aufteilungsplan sowie Nachträge
  • Aktuelle Höhe der Instandhaltungsrücklage
  • Aktuell gültiger Wirtschaftsplan
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen und Hausgeldabrechnungen der letzten 3 Jahre
  • Beschlusssammlung
  • Verwaltervertrag
  • Hausordnung
  • Mietvertrag samt Anlagen und Übergabeprotokoll
  • Name, Telefonnummer und evtl. E-Mailadresse der Mieter
  • Aktuelle Höhe der Nettomiete
  • Aktuelle Höhe der Nebenkostenvorauszahlung
Diese Checkliste garantiert keine Vollständigkeit.

Wie finde ich den richtigen Immobilienmakler?

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie gehört für viele Menschen zu den wichtigsten Geschäftsabschlüssen in ihrem Leben. Die Auswahl von Objekten oder Interessenten sowie die Entscheidung über den Preis sollten daher nicht ohne fachmännischen Rat getroffen werden.

Spezialisten bevorzugen • Auf Zertifizierung bzw. Verbandsmitgliedschaft achten • Beratung im Gespräch überprüfen


Mit dem richtigen Immobilienmakler sichern sich Käufer wie auch Verkäufer eine umfassende Beratung und schützen so ihre persönlichen finanziellen Interessen“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverbands IVD. Denn die Arbeit eines Maklers beginne keineswegs erst mit dem Exposé. „Ein richtiger Profi begutachtet Grundstücke und Gebäude, analysiert den Markt und bestehende Mietverträge. Er informiert über Preise, Mieten und Marktentwicklungen und steht bereits im Vorfeld mit Sachkenntnis bei der Bewertung der Immobilie zur Verfügung. Professionelle Makler kennen zudem das Angebot und die Nachfrage im jeweiligen Teilmarkt und betreuen Käufer und Verkäufer mit transparenten Informationen rund um das Grundstücksgeschäft.“

Ausbildung und Spezialisierung
Für Käufer und Verkäufer stellt sich dabei oft gleichermaßen die Frage, wie sie den richtigen Makler finden? „Für den Verbraucher ist es häufig schwer, seriöse und gut qualifizierte Dienstleister von Sonntagsmaklern zu unterscheiden“, sagt Schick. „Kompetente Makler verfügen in der Regel über eine umfassende Ausbildung und eine mehrjährige praktische Erfahrung.“ Kompetenz und Erfahrung sind jedoch oft nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Verbraucher sollten daher nach möglichen Referenzen fragen. „Jeder professionell arbeitende Makler wird Zeugnisse seiner bisherigen Tätigkeit vorweisen können“, sagt Schick. „Zufriedene Kunden und erfolgreich vermittelte Objekte sind wichtige Hinweise auf die Kompetenz des Anbieters.“ Gegebenenfalls könne man auch um Adressen bisheriger Kunden bitten, um sich bei diesen über die Tätigkeit des Maklers zu erkundigen.
Käufer wie Verkäufer sollten bei der Auswahl eines Maklers zudem immer auch berücksichtigen, dass ein Anbieter immer nur bestimmte Teile des Immobilienmarktes überblicken kann. „In Großstädten sollten professionelle Makler auf bestimmte Objekt beziehungsweise Nutzungsarten spezialisiert sein“, erklärt Schick „Makler im ländlichen Raum sollten dagegen einen klaren regionalen Fokus haben.“ Der IVD rät von „Alleskönnern“ ab und empfiehlt Makler, die Experten im jeweiligen Markt oder Immobiliensegment sind.

Zertifizierung und Mitgliedschaft in einem Verband
Ein weiterer wichtiger Qualitätsnachweis für Makler ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband wie dem Immobilienverband IVD. Der IVD verpflichtet seine Mitglieder, regelmäßig Schulungen und Seminare zu besuchen, um auf dem aktuellen Wissensstand rund um die Immobilie zu sein. Jedes Verbandsmitglied muss eine umfassende Aufnahmeprüfung bestehen, in der das notwendige immobilienwirtschaftliche Wissen überprüft wird. IVD-Mitglieder müssen zudem den Nachweis über den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erbringen. Denn auch qualifizierte Makler sind nicht vor Fehlern gefeit. Im Ernstfall kann etwas so Simples wie ein übersehener Zahlendreher finanzielle Folgen erheblichen Ausmaßes haben. Ein Verband fungiert außerdem als Beschwerdeinstanz für die Kunden der Mitglieder. Beim IVD ist beispielsweise der Rechtsanwalt Dr. Peter Breiholdt als neutraler Ombudsmann für Streitfälle tätig. Seine Aufgabe ist es, die Rechtslage im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens zu prüfen und dann einen Schlichtungsvorschlag zu unterbreiten. Wird der Schlichtungsvorschlag nicht angenommen, können die Parteien die Gerichte anrufen.
Mindestens ebenso zuverlässig aber bislang noch nicht so weit verbreitet wie die Mitgliedschaft in einem Verband ist die Zertifizierung nach der neuen Maklernorm DIN EN 15733. Die Norm definiert unter anderem die fachliche Mindestqualifikation, die erforderlichen Verhaltensregeln und die wesentlichen Informationspflichten von Immobilienmaklern. Makler, die sich nach der Norm zertifizieren lassen, sind verpflichtet, die Interessen der Auftraggeber zu schützen, ihnen alle transaktionsrelevanten Daten zur Verfügung zu stellen und jede Diskriminierung zu vermeiden.

Beratung und HonorarWer sich zunächst selbst einen persönlichen Eindruck von der Beratungsqualität eines Maklers machen will, sollte gleich anfangs das direkte Gespräch suchen. „Ein professionell arbeitender Makler spricht mit dem Kunden intensiv über dessen persönliche Wünsche und Bedürfnisse sowie seine wirtschaftliche Situation, ehe er einen ersten Vorschlag macht“, sagt Schick. „Er wird alle Einwände des Kunden ernst nehmen, vor Risiken warnen, sein Leistungsspektrum darlegen und über Aufwand und das Honorar informieren.“ Auf keinen Fall werde ein professioneller Makler Vorauszahlungen verlangen.
Der IVD rät zudem: Wer eine Immobilie verkaufen oder kaufen will, solle sich genau beschreiben lassen, wie der Makler vorzugehen gedenkt und welche Aktivitäten er im Detail plant. Ein guter Makler ist in der Lage, ein genaues Bild der Marktlage zu geben. Er wird seine Aufgabe, die möglichen Zeiträume für die Abwicklung aller Formalitäten klar benennen und keine Einwände gegen die Einbeziehung externer Hilfen beispielsweise eines Sachverständigen oder Rechtsanwalts haben.
Ist die Entscheidung für einen Makler gefallen, empfiehlt der IVD, dass alle Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Immobilienmakler schriftlich festgehalten werden. In einem Maklervertrag werden neben seinen Dienstleistungen auch die Vertragslaufzeit, gegebenenfalls die Provisionshöhe bei einer erfolgreichen Vermittlung sowie die Auflösungsmodalitäten fixiert. Der IVD weist darauf hin, dass die Provision ein erfolgsabhängiges Honorar ist, das nur am Ende einer erfolgreichen Vermittlung der Immobilie an den Immobilienmakler gezahlt wird.

Quelle: Pressemitteilung des Immobilienverbandes IVD, www.ivd.net

Dienstag, 7. Juni 2011

Immobilienmaklerhonorar

Was denken SIE, wenn Makler IHNEN anbieten, Dass sie IHRE Immobilie kostenlos vermarkten? Das heißt doch im Umkehrschluss zwangsläufig, dass diese Makler ihr Honorar vom Käufer bekommen und doch dann auch logischerweise ausschließlich die Interessen der Käufer vertreten. Und das soll für SIE als Eigentümer bzw. für den Verkauf IHRER Immobilie gut sein????

Freundlichst Ihr
Gerhard Fischermeier

Montag, 6. Juni 2011

Ingolstadts OB Alfred Lehmann zieht eine Halbzeitbilanz der Legislaturperiode.

In seiner Halbzeitbilanz stellt Oberbürgermeister Alfred Lehmann eine ganze Reihe von Maßnahmen heraus, die in den letzten drei Jahren in Ingolstadt umgesetzt wurden. Besonders wirtschaftlich habe sich die Stadt hervorragend entwickelt – Beispiel hierfür ist das GVZ oder die erfolgreiche Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Aber auch städtebaulich wurde vieles getan. So wird neben dem Münsterumfeld noch eine ganze Reihe von Straßen saniert und im Rahmen des Leerstandsmanagements sind derzeit 50 Objekte in der Umsetzung. Im Bereich der Kultur passiert ebenfalls vieles, was auch überregional Aufmerksamkeit erregt, wie z.B. das Georgische Kammerorchester Ingolstadt. Und nicht zuletzt ist Ingolstadt führend beim Ausbau der Kindertageseinrichtungen.
Hier gehts zum Video seines Berichts: http://www2.ingolstadt.de/index.phtml?La=1&NavID=465.468&MNavID=1.2,Navigation%20Ingolstadt

Freitag, 3. Juni 2011

So testen Sie Ihren Immobilienmakler

Bevor Sie einen Immobilienmakler beauftragen, sollten Sie dessen Leistungen prüfen. Wenn Ihr zukünftiger Makler die nachfolgenden Punkte gut erfüllt, haben Sie eine sehr gute Wahl getroffen.
  • Hat Ihr Makler überhaupt eine Ausbildung als solcher?
  • Nimmt Ihr Makler regelmäßig an Weiterbildungen teil?
  • Hat Ihr Makler ein eigenes Büro oder arbeitet er nur von zu Hause?
  • Übt Ihr Makler seine Tätigkeit hauptberuflich aus?
  • Wird eine Marktpreisermittlung durchgeführt?
  • Wird eine Wettbewerbsanalyse durchgeführt?
  • Übergibt Ihnen Ihr Makler eine schriftliche Leistungsgarantie bzw. einen Marketingplan?
  • Werden alle wichtigen Objektunterlagen angefordert?
  • Wird Ihre Immobilie genau angesehen?
  • Werden alle bedeutenden Immobilienfakten notiert?
  • Wird über eventuelle Mängel der Immobilie und deren Beseitigung gesprochen?
  • Werden optische Maßnahmen zur besseren Objektpräsentation vorgeschlagen?
  • Werden Sie über die Durchsetzbarkeit Ihrer Angebotsbedingungen aufgeklärt?
  • Beachten Sie, dass Ihr Makler nicht zu viele Objekte betreut, damit er noch genügend Zeit für Ihre Immobilie aufbringen kann.
  • Wie lange benötigt Ihr Makler im Durchschnitt für eine erfolgreiche Vermarktung?
  • Verfügt Ihr Makler über Referenzen?
  • Informiert Sie Ihr Makler über seine Verkaufsaktivitäten?
  • Führt Ihr Makler die Objektbesichtigungen professionell durch (nur mit ernsthaften Interessenten)?
  • Sind bereits Interessenten vorhanden?
  • Analysiert Ihr Makler die Interessenten im Vorfeld, ob diese überhaupt zu Ihrer Immobilie passen (geschulte Verhandlungen zur Qualifizierung der Interessenten)?
  • Arbeitet Ihr Makler mit Finanzierungsspezialisten zusammen, damit geprüft werden kann, ob sich Interessenten Ihre Immobilie auch leisten können?
  • Weist Ihr Makler Ihnen die Interessenten schriftlich nach?
  • Verhandelt Ihr Makler objektiv mit den Interessenten?
  • Informiert Sie Ihr Makler laufend über die Verhandlungsstände mit den Interessenten?
  • Bietet Ihnen Ihr Makler auch Objekt-Tracking an? (Kontrolle der Makleraktivitäten durch Eigentümer nach Erhalt einer persölichen Online-Zugangskennung zum Objekt.)
  • Macht Ihr Makler Gemeinschaftsgeschäfte mit anderen Maklern, damit der Verkauf Ihrer Immobilie zusätzlich beschleunigt werden kann?
  • Hat Ihr Makler ein funktionierendes Netzwerk?
  • Ist Ihr Makler in einer Maklervereinigung organisiert (IVD etc.)?
  • Bietet Ihr Makler zusätzlich spezielle Marketingmaßnahmen an (Open House, Bieterverfahren)?
  • Werden Verkaufsschilder am Objekt angebracht?
  • Wird ein aussagekräftiges, optisch gut gestaltetes Exposé erstellt?
  • Werden die Objektbilder von einem Berufsfotografen erstellt?
  • Werden die Objektpläne verkaufsfördernd aufbereitet (2D- und/oder 3D-Ansichten von einem Grafikbüro)?
  • Wird Ihr Objekt in den führenden Internetportalen für Immobilien sowie auf der Maklerhomepage angeboten?
  • Wird Ihr Objekt im Immobilienteil der führenden Tageszeitung vor Ort angeboten?
  • Wird eine Verkaufsflyeraktion durchgeführt?
  • Wird Schaufensterwerbung bzgl. Ihrer Immobilie betrieben?
  • Ist das Maklerbüro ständig erreichbar und nicht immer nur der Anrufbeantworter?
  • Bereitet Ihr Makler den Entwurf des Kaufvertrages ordnungsgemäß in Zusammenarbeit mit einem Notariat vor?
  • Vereinbart Ihr Makler den Notartermin?
  • Ist Ihr Makler bei der notariellen Beurkundung dabei?
  • Betreut Ihr Makler Sie auch noch nach Beurkundung des Kaufvertrages weiter (Objektübergabe etc.)?

Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein paar wertvolle Hinweise zu dem Thema geben.

Mit freundlichen Grüßen aus Ingolstadt

Gerhard Fischermeier

Mittwoch, 1. Juni 2011

10 Tipps zum erfolgreichen Immobilienverkauf

Tipp 1: Nehmen Sie sich Zeit (und Geld)!
Interessenten für Wohnimmobilien gibt es wie Sand am Meer, könnte man meinen. Und doch befindet sich unter all´ den Leuten, die in Ihr Haus kommen und sich in allen Ecken und Winkeln umschauen, nur eine einzige Person beziehungsweise Familie, die Ihr Haus tatsächlich kaufen kann und will. Und um diesen Interessenten herauszufiltern, brauchen Sie vor allem eins: Zeit. Sie brauchen Zeit, um Anzeigen zu entwerfen, Zeit, um Dokumente zu besorgen oder zu suchen, Zeit, um Anrufe und/ oder Briefe/E-Mails von Interessenten zu beantworten, Zeit, um Termine zu vereinbaren und natürlich noch viele Wochenenden, an denen Sie die jeweiligen Personen durch Ihr Eigen führen und ihnen viele Male alles darüber erklären und erzählen. Ach ja, und neben der Zeit müssen Sie schon einiges Geld in entsprechende Anzeigen in Zeitungen oder im Internet investieren, um überhaupt wahrgenommen zu werden - natürlich erst, nachdem Sie Ihre Anzeige getextet und ansprechend gestaltet haben.

Tipp 2: Seien Sie vorsichtig!

Die erste Anzeige ist erschienen, Ihr Haus findet sich im Internet, und endlich melden sich Ihre Interessenten, um mehr über die Immobilie zu erfahren. Doch Vorsicht: Geben Sie nicht zu detaillierte Informationen heraus, denn es gibt durchaus Menschen, die sich nur als Interessenten ausgeben, um die Zeiten herauszufinden, in denen Sie nicht zuhause sind, um dann in aller Seelenruhe Ihr Haus/Ihre Wohnung „auszuräumen". Natürlich ist es alles andere als einfach, schon am Telefon herauszufinden, was der Anrufer wirklich von Ihnen will. Überlegen Sie sich daher gut, wem Sie detaillierte Objektdaten geben - schließlich kennen Sie die Person nicht. Wohlüberlegte Fragen sollten Ihnen dabei helfen, schon im Vorfeld „die Spreu vom Weizen zu trennen".

Tipp 3: Kalkulieren Sie realistisch!

Ihr Haus ist ein Unikat - so viel steht fest. Auch wenn es noch Dutzende ähnlicher Häuser in Ihrem Wohnort gibt, sind diese doch immer unterschiedlich. Darum ist es auch sehr viel schwieriger, den Preis für Ihre Immobilie zu schätzen als denjenigen, den Ihr Auto erzielen würde. Deswegen sollten Sie vor der Festlegung des Verkaufspreises Ihren lokalen Markt genau sondieren: Welche Nachfrage gibt es, wie sind die regionalen Lebensbedingungen, zu welchem Preis werden ähnliche Immobilien derzeit angeboten? Diese aufwändige Recherchearbeit dient nur einem Ziel: Dem erfolgreichen Verkauf Ihres Hauses. Denn wenn Sie den Preis zu hoch ansetzen, verprellen Sie Ihre Interessenten und zahlen letztlich drauf. Und wenn Sie ihn zu niedrig kalkulieren, verlieren Sie bares Geld!

Tipp 4: Präsentieren Sie Ihre Immobilie!

Häufig werden potenzielle Käufer schon durch lieblos zusammenkopierte Pläne oder schlechte Fotos vergrault, so dass es erst gar nicht zu einer Besichtigung, geschweige denn zum Kauf Ihres Hauses/Ihrer Wohnung kommt. Lassen Sie in diesem Bereich nichts „anbrennen"! Gestalten Sie Ihr Exposé aufwendig und professionell, machen Sie ansprechende Fotos (am besten durch einen Berufsfotografen), auch im Weitwinkelformat, um Ihren Interessenten einen aussagekräftigen Eindruck zu vermitteln. Auch der Begleittext ist extrem wichtig für denjenigen, der Ihr Haus kennen lernen will. Nehmen Sie sich daher ausreichend Zeit und fertigen Sie hochwertige Exposés an, um Ihre Interessenten zu beeindrucken.

Tipp 5: Verhandeln Sie geschickt!

Preisverhandlungen dürften den meisten Menschen geläufig sein: Egal, ob beim Autokauf oder der neuen Stereoanlage, gefeilscht wird hierzulande gerne und oft. Doch wie sieht das bei einem Verkauf der eigenen vier Wände aus? Hier spielen Emotionen erfahrungsgemäß eine große Rolle, was dazu führt, dass Sie als Verkäufer gar nicht in der Lage sind, „objektiv" zu verhandeln, da Sie sozusagen „betriebsblind" sind. Doch auch wenn Ihr Ansatz realistisch ist, lauern noch etliche Fallstricke während der Verhandlung auf Sie. Zum Beispiel ist es gefährlich, sich nach einem vermeintlich erzielten Verhandlungsergebnis allzu offensichtlich zu entspannen, da dies von dem Interessenten oft dazu ausgenutzt wird, um den Preis doch noch nach unten zu drücken.

Tipp 6: Vergessen Sie den Notar (nicht)!

Seriös und solide - das verbinden die meisten Menschen mit einem Notar. Hier sollte man sich doch auch als Verkäufer eines Hauses/einer Wohnung sicher und gut beraten fühlen, werden Sie denken. Doch weit gefehlt! Denn neben seiner offiziellen Beurkundungs- bzw. Beglaubigungsfunktion erfüllt ein Notar keine weitergehende Vertragsprüfung. Insbesondere ist es nicht die Aufgabe des Juristen, etwaige wirtschaftliche oder finanzielle Nachteile der Verkäuferseite aufzudecken oder anzusprechen. Denn gemäß der Vertragsfreiheit darf auch ein rechtlich nachteiliges Geschäft getätigt werden, sofern es nicht gegen die guten Sitten verstößt. Es gibt also nicht „Ihren" Notar. Achten Sie daher genau auf den Vertragsentwurf, wenn Sie ihn formulieren: Er sollte juristisch einwandfrei und von der Sache her eindeutig sein - damit Sie im Notartermin keine böse Überraschung erleben.

Tipp 7: Seien Sie Finanzierungsexperte!

Je mehr Service Sie Ihrem Kaufinteressent bieten, desto höher sind die Chancen, dass er Ihr Haus auch tatsächlich kauft. Kümmern Sie sich daher auch um mögliche Finanzierungsalternativen, um möglichst vielen Interessenten die Möglichkeit zu geben, Ihr Haus zu erwerben. Sprechen Sie dazu mit unterschiedlichen Finanzierungsexperten und lassen Sie sich verschiedene Angebote durchrechnen. Dieses Wissen wird Ihnen auch dann nützlich sein, wenn Sie die von Ihrem Käufer vorgelegte Finanzierung prüfen und bewerten müssen. Denn schließlich sollten Sie jedes Risiko bei dieser elementaren Frage vermeiden.

Tipp 8: Klären Sie „Altlasten" ab!

Besteht für Ihr Areal eine Grunddienstbarkeit gegenüber den Nachbarn? Oder haben Sie eine im Grundbuch eingetragene Baulast, die auf Ihrem Haus liegt? Solche Fragen müssen Sie unbedingt vor der Vermarktung Ihrer Immobilie klären, denn gerade in dem Bereich „Baulasten" herrscht bei vielen Eigentümern eine große Unkenntnis. Die kann im Extremfall dazu führen, dass der Verkauf in letzter Minute platzt, nämlich dann, wenn die hier genannten Verpflichtungen gegenüber den Nachbarn oder der öffentlichen Hand erst während des Notartermins ans Licht kommen. Prüfen Sie das Bauregister sowie das Grundbuch sorgfältig auf solche Eintragungen und fertigen Sie aussagekräftige Dokumente für Ihre Verkaufsunterlagen an.

Tipp 9: Formulieren Sie den Kaufvertrag richtig!

Einen Kaufvertrag für ein Haus oder eine Wohnung aufzusetzen, gehört sicherlich zu den kniffligsten Aufgaben im Zuge des Verkaufs einer Immobilie. Damit Sie hier keine Fehler machen, die Sie möglicherweise viel Geld kosten, müssen folgende Vereinbarungen auf jeden Fall Inhalt des Vertrags sein: Neben dem Kaufpreis ist das Datum der Zahlung wichtig. Zudem muss der Übergabetermin (Besitzübergang) festgelegt werden. Der Vertrag sollte Regeln bezüglich der Gewährleistung sowie zum Zustand der Immobilie bei der Übergabe beinhalten. Schließlich sollte er auf die eben erwähnten Grunddienstbarkeiten hinweisen, falls solche für Ihre Immobilie bestehen.
Tipp 10: Planen Sie langfristig!

Der Verkauf Ihres Hauses ist keine Angelegenheit, die sich in zwei Wochen erledigen lässt. Soviel Zeit benötigen Sie schon für eine fundierte Marktanalyse, die Identifizierung der für Sie infrage kommenden Klientel sowie die Ausarbeitung repräsentativer Verkaufsunterlagen (Dokumente und Exposés). Und nach der Schaltung der ersten Anzeige werden Sie wahrscheinlich zwar viele Besucher haben, jedoch wird keiner von diesen „Besichtigungstouristen" Ihr Haus/Ihre Wohnung kaufen wollen. Dafür sind die Käufer heutzutage zu vorsichtig geworden und haben außerdem eine nahezu perfekte Marktkenntnis dank Internet und Co. Planen Sie daher lieber mittel- bis langfristig, wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung selbst verkaufen wollen: Drei bis sechs Monate sollten Sie dafür einkalkulieren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Tipps weiterhelfen.

Ihr

Gerhard Fischermeier