Dienstag, 30. Oktober 2012

Aktuelle Arbeitslosenzahlen der Region Ingolstadt - Stand 30.10.2012

 

Eichstätt: 0,9% (Vorjahr: 1,0%)
Neuburg a. d. Donau: 1,7% (Vorjahr: 1,9%)
Pfaffenhofen: 1,9% (Vorjahr: 1,7%)
Ingolstadt: 2,5% (Vorjahr: 2,6%)
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Gesamt: 2,0% (Vorjahr: 2,0%)
 
Quelle: Arbeitsagentur Ingolstadt

Donnerstag, 25. Oktober 2012

Was ist eine Indexmiete im Wohnungsmietvertrag?

Im Wohnungsmietvertrag kann vereinbart werden, dass die Höhe der Miete durch den vom statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für Lebenshaltungskosten aller deutschen Privathaushalte bestimmt wird. Läuft eine solche Vereinbarung, muss die Miete jeweils für mindestens für ein Jahr gleich bleiben. Erhöhungen der Betriebskosten und Mieterhöhungen bei Modernisierungen dürfen trotzdem vorgenommen werden. Eine Mieterhöhung bei Modernisierung darf während der Indexmiete allerdings nur stattfinden, wenn die baulichen Maßnahmen aufgrund von Umständen nötig geworden sind, für die der Vermieter nichts konnte.
Will der Vermieter die Miete an den Preisindex anpassen, muss er dies durch Erlklärung in Textform dem Mieter bekannt geben. Die Erklärung muss entahlten:
- eingetretene Änderung des Preisindex
- jeweilige Miete oder
- Erhöhung in einem Geldbetrag

Ab Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der Erklärung muss die erhöhte Miete gezahlt werden. Diese in § 557b BGB geregelten Maßgaben sind nicht durch Mietvertrag zum Nachteil des Mieters abänderbar.

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

Dienstag, 23. Oktober 2012

Was ist unter „HOME-STAGING“ zu verstehen?

Home-Staging ist ein Mittel im Marketing, welches das fachmännische Verschönern, Herrichten und Ausgestalten einer Immobilie vor der Veräußerung oder Vermietung bezeichnet. Es ist u. a. ein Möglichkeit, die Immobilie marktfähig zu machen mit dem Ziel, kürzere Umschlagsgeschwindigkeiten und einen höheren Erlös zu erzielen.

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

Mittwoch, 17. Oktober 2012

Was ist ein „HERRSCHENDES GRUNDSTÜCK“?

Soll zu Gunsten eines Grundstücks auf einem anderen Grundstück eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden, kann der berechtigte Grundstückseigentümer im Bestandsverzeichnis seines Grundstücks im Grundbuch einen Herrschvermerk eintragen lassen. Dies hat allerdings nur eine deklatorische Bedeutung und signalisiert Dritten gegenüber das Bestehen eines solchen Rechts an einem anderen Grundstück. Der Rechtsanspruch zur Ausübung der Rechte aus der Grunddienstbarkeit kann nur durch die Belastung des „dienenden Grundstücks“ in Abteilung II des Grundbuchs dinglich abgesichert werden.

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag

Dienstag, 9. Oktober 2012

Was ist eigentlich eine Grunddienstbarkeit?

Die Grunddienstbarkeit ist das dingliche Absicherungsmittel eines Rechts an einem Grundstück („dienendes Grundstück“), das dem jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks („herrschendes Grundstück“) zusteht. Das Recht kann ein beschränktes Nutzungsrecht sein (z. B. Geh- und Fahrtrecht) oder eine Duldungspflicht (Duldung einer Grenzbebauung) oder der Ausschluss eines Rechts (z. B. Betrieb eines bestimmten Gewerbes).
Die Grunddienstbarkeit kann ohne Zustimmung des Berechtigten nicht gelöscht werden und muss von einem Grundstückserwerber übernommen werden.

Quelle: Immobilienfachwissen A – Z, Sailer/Grabener/Matzen, 9. Auflage, Grabener Verlag