Dienstag, 31. März 2015

Wissenswertes rund um die Mietkaution

Drei Monatsmieten Kaution sind heute keine Seltenheit mehr und müssen zusätzlich zu Umzug, Renovierung und Anschaffung von Möbeln erstmal aufgebracht werden. Doch auch wenn Ebbe in der Haushaltskasse herrscht, gibt es für Mieter Möglichkeiten, die Kaution zu hinterlegen.

Die Barkaution, bei der die Kautionssumme dem Vermieter in bar überreicht oder überwiesen wird, ist in Deutschland am weitesten verbreitet. Der Mieter hat das Recht, die Mietkaution in drei gleichhohen Monatsraten zu zahlen, unabhängig davon, was im Mietvertrag vereinbart ist, und erst mit dem Beginn des Mietverhältnisses ist die erste Rate fällig.

Eine Alternative zur Barkaution ist das Anlegen eines gemeinsamen Sparbuches mit Sperrvermerk oder ein Sparbuch des Mieters, das die Mietkaution enthält und dann dem Mieter verpfändet wird. Auch eine Bankbürgschaft ist möglich, bei der die Bank für die Kaution bürgt. Dafür werden jedoch in der Regel Gebühren von der Bank verlangt.

Alternativ können Mieter für die Mietkaution auch einen Privatkredit aufnehmen, wobei hinter sogenannten Kautionskrediten in der Regel ebenfalls Bürgschaften stecken. Dann muss für die Kreditsumme normalerweise eine jährliche Gebühr von fünf Prozent gezahlt werden. Kommt es zum Ernstfall und die Kaution wird eingefordert, übernimmt der Finanzanbieter zunächst die Zahlung und holt sich das Geld anschließend vom Mieter wieder.

Vermieter müssen die erhaltene Mietkaution in jedem Fall getrennt von ihrem restlichen Vermögen anlegen und gegebenenfalls ein Sonderkonto dafür einrichten. Das Gesetz schreibt zudem vor, dass der Vermieter die Mietkaution mit dem üblichen Zinssatz für Guthaben mit dreimonatiger Kündigungsfrist verzinsen muss. Er muss die Kaution komplett zurückzahlen, wenn der Auszug erfolgt ist und keine Ansprüche mehr an den Mieter bestehen. Wird etwas anderes vereinbart oder die Kaution länger zurückbehalten, ist dies ebenso unrechtmäßig als wenn die Mietkaution die zulässige Summe von drei Monatssummen übersteigt.

Donnerstag, 19. März 2015

Focus-Spezial: K & F Immobilien e. K., Inh.: Gerhard Fischermeier zählt zu den besten Maklern Deutschlands

Ingolstadt, 19.03.2015: Das Ingolstädter Maklerbüro - K & F Immobilien e. K., Inhaber: Gerhard Fischermeier - gehört zu den besten Maklern Deutschlands. Dies ermittelte das Nachrichtenmagazin Focus im großen Immobilienreport.

Der Inhaber Gerhard Fischermeier sagt über das erfreuliche Abschneiden: Es freut mich riesig, wieder unter den ausgezeichneten Unternehmen zu sein. Ein großer Dank gilt meinen Kunden, die mich gut bewertet haben und somit zum Ausdruck brachten, dass sie die Qualität meiner Dienstleistung sehr schätzen. Natürlich bedanke ich mich auch bei meinen Kollegen der Branche, die mich weiterempfohlen haben.

Der Immobilienreport von Focus vergleicht Preise, erklärt die Marktlage in Städten und Regionen und empfiehlt Makler vor Ort. Die Analyse der Wohnlagen basiert zum einen auf über einer Million Daten von Immobilienscout24, der größten Online-Plattform in diesem Bereich, zum anderen auf Vor-Ort-Recherchen der Focus-Redakteure. Auch wurden Erhebungen von Gutachtenausschüssen, Universitäten und Forschungsinstituten berücksichtigt. Das Ergebnis ist Deutschlands großer Immobilien-Atlas, aufgeteilt nach den Regionen Nord, Süd, West und Ost.

Für den richtigen Weg zur Immobilie, listet Focus zudem Deutschlands Top-Makler auf. Basis der Erhebung sind insbesondere Kollegenempfehlungen. Dazu wurden über 16.000 Mitgliedsmakler aus Immobilienscout 24 und den teilnehmenden Regionalverbänden des Immobilienverbands Deutschlands kontaktiert. Die Makler mit den besten Kritiken erhalten die Auszeichnung “Top-Immobilienmakler-2015″.

Ulrich Reitz, Focus-Chefredakteur: “Der Kauf einer Wohnung oder eines Hauses sollte kein Glücksspiel sein. Spezifische Marktdaten sind jedoch meist nur sehr verstreut verfügbar. Das Focus-Spezial “Immobilien Atlas 2015″ listet deshalb Deutschlands Top-Makler auf und gibt die wichtigsten Tipps sowie fundierte Informationen.”

Alle wichtigen Daten, die Top-Makler und wertvolle Tipps zum Immobilienkauf erscheinen im Focus-Spezial “Immobilien Atlas 2015″. Das 146-seitige Sonderheft kam am 17. März 2015 auf den Markt. Der Verkaufspreis beträgt 6,90 Euro.

Donnerstag, 5. März 2015

Mietpreisbremse und Bestellerprinzip treten voraussichtlich zum 01.06.2015 in Kraft - Das ändert sich dann!

Wie genau funktioniert die Mietpreisbremse? 

Wenn eine Wohnung frei wird und der Eigentümer einen neuen Mieter findet, kann er die Wohnung nicht mehr beliebig teurer machen. Die künftige Miete darf maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Niveau liegen. Was das heißt, ist im Mietspiegel einer Stadt nachzulesen. Kostet eine Wohnung bisher zum Beispiel 5,50 Euro pro Quadratmeter und die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei 6,00 Euro, darf der Vermieter nur bis auf 6,60 Euro heraufgehen - auch wenn im Viertel schon viele Wohnungen für bis zu 9,00 Euro pro Quadratmeter einen neuen Mieter fanden. In welchen Gebieten die Bremse kommt, sollen die Länder festlegen können - für jeweils höchstens fünf Jahre.

Welche Ausnahmen von der Bremse gibt es? 

Das neue Instrument soll Preissprünge abmildern, den dringend nötigen Bau neuer Wohnungen aber auch nicht abwürgen. Die Beschränkung gilt deswegen nicht, wenn neu gebaute Wohnungen erstmals vermietet werden. Neu meint: ab dem 1. Oktober 2014 - also dem Tag, an dem das Bundeskabinett die Pläne beschlossen hat. Keine Bremse gilt auch bei der ersten Vermietung nach Rundum-Modernisierung - also nach einer so umfassenden Auffrischung, dass sie etwa ein Drittel so teuer war wie ein vergleichbarer Neubau. Überhaupt können Eigentümer mindestens so viel verlangen, wie schon der Vormieter gezahlt hat. Sie müssen die Miete also nicht senken.

Was soll sich bei den Maklergebühren ändern? 

Bislang schalten Vermieter gerade in Großstädten oft einen Makler ein, um ihre Wohnungen neu zu vergeben - und reichen die Kosten dafür gern an den neuen Mieter weiter. Künftig soll das Prinzip gelten: "Wer bestellt, bezahlt." Das heißt, in Zukunft muss derjenige für die Kosten aufkommen, der den Makler beauftragt hat.

Ab wann gilt die Mietpreisbremse? 

Nachdem Union und SPD monatelang über Details stritten, soll es nun schnell gehen: Am 27. März soll das Gesetz den Bundesrat passieren. In Kraft treten soll es voraussichtlich zum 1. Juni. Bereits ab April sollen die Länder aber die rechtlichen Voraussetzungen schaffen können, um die entsprechenden Gebiete auszuweisen - damit die Bremse bei Bedarf direkt ab 1. Juni greifen kann. Und mehrere Länder machen Tempo. Im Berliner Senat liegt die Vorlage dafür "schon in der Schublade". 

Quelle: http://www.focus.de/immobilien/mieten/neues-gesetz-wie-die-die-mietpreisbremse-funktioniert-und-was-sie-bringt_id_4521881.html